Verkaufsbedingungen
Die Verkaufsbedingungen für den FIS Audi World Cup Ski Cross Grasgehren 2013
Die Vorverkaufsstelle verkauft im Auftrag und im Namen der Skisport- und Veranstaltungs GmbH - nachstehend Veranstalter genannt. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass von ihm im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt, vervielfältigt oder gesendet werden sowie sein Bild in audiovisuellen Medien benutzt wird. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbegrenzt.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Inhaber die Hausordnung und die nachfolgenden Bedingungen: Es gelten die gelisteten Preise in Euro. Alle Preise verstehen sich inklusive aller Gebühren und aller gesetzlichen Abgaben zuzüglich Auftragsgebühr, Versandkosten und Spesen.
Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Die Eintrittskarte bleibt auch gültig, wenn die Veranstaltungen auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden. Eine Kartenrückgabe bzw. die Rückerstattung des Einkaufspreises ist ausgeschlossen. Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung an den Veranstaltungstagen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Verlassen der Stadien verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Für verlorene oder gestohlene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
Das Mitbringen von Tieren sowie von Dosen, Flaschen, sperrigen Gütern (z.B. Bierkisten o.ä.), pyrotechnischen Gegenständen und Waffen aller Art ist untersagt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Pflichten des Veranstalters bzw. seiner Beschäftigten. Den Anordnungen des Veranstalters bzw. seiner Beschäftigten und des Kontroll- und Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Zuwiderhandlung bedeutet Hausfriedensbruch.
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Karteninhaber unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Oberstdorf. Als Gerichtsstand ist Kempten im Allgäu, Bundesrepublik Deutschland, vereinbart.